Verwaltungsgerichtshof
07.03.1956
2396/53
Als Parteien im Verfahren betreffend die Genehmigung (oder Änderung) einer Betriebsanlage sind auch die Mieter von Wohnungen (oder Geschäftsräumlichkeiten) in demselben Haus, in dem sich die Betriebsanlage befindet, anzusehen (Hinweis E 10.9.1929, VwSlg 15756 A/1929).