Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1956

Geschäftszahl

2396/53

Rechtssatz

Als Parteien im Verfahren betreffend die Genehmigung (oder Änderung) einer Betriebsanlage sind auch die Mieter von Wohnungen (oder Geschäftsräumlichkeiten) in demselben Haus, in dem sich die Betriebsanlage befindet, anzusehen (Hinweis E 10.9.1929, VwSlg 15756 A/1929).