Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1955

Geschäftszahl

1462/53

Rechtssatz

Im Verhältnis des Landesinvalidenamtes als erster Instanz zu der bei ihr errichteten Schiedskommission als zweiter Instanz ist Paragraph 38, AVG nicht anwendbar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2731/53