Verwaltungsgerichtshof
14.10.1955
1462/53
Im Verhältnis des Landesinvalidenamtes als erster Instanz zu der bei ihr errichteten Schiedskommission als zweiter Instanz ist Paragraph 38, AVG nicht anwendbar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2731/53