Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1956

Geschäftszahl

1362/53

Rechtssatz

Der leitende Arzt kann als Sachverständiger nicht mehr herangezogen werden, wenn er im Sinne des Paragraph 90, Absatz 5, KOVG einem Sachverständigen gutachten widersprochen hat.