Verwaltungsgerichtshof
12.10.1955
1033/53
Es entspricht dem Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung, im Rechtsmittelverfahren eine Stellungnahme des Betriebsprüfers zum Berufungsvorbringen einzuholen, wenn der Abgabenbescheid auf Grund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung ergangen ist.
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001033.X01