Verwaltungsgerichtshof
13.04.1954
3029/52
Auch die Berufungskommission hat die Besteuerungsgrundlagen, soweit sie nicht ermittelt oder berechnet werden können, zu schätzen, und zwar ohne an die vom Finanzamt angewendete Schätzungsmethode gebunden zu sein.
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E 13.4.1954, 3029/52 #2 VwSlg 928 F/1954
y17220;