Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1953

Geschäftszahl

2771/52

Rechtssatz

Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn die Verwaltungsbehörde sich auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen konnte.