Verwaltungsgerichtshof
13.10.1954
1617/52
Freiwillige Zuwendungen der stmk RA-Kammer, die an die Witwe eines Rechtsanwaltes geleistet werden, bilden ein Einkommen, das bei der Beurteilung der Frage, ob eine Elternteilrente iSd Paragraph 45, KOVG zu zahlen ist, berücksichtigt werden muß.