Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1954

Geschäftszahl

1617/52

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1810/50 E 6. Juli 1951 VwSlg 2184 A/51 RS 3

Stammrechtssatz

Dem im Paragraph 13, KOVG gebrauchten Ausdruck "Ertragsquelle" ist der weitere Sinn von "Bezugsquelle" zu unterlegen (Paragraph 6, ABGB), womit nicht nur Erträge aus Objekten (Grundstücken, Häusern, Unternehmungen usw), sondern insbesondere auch Bezüge aus Dienstverträgen in den Einkommensbegriff einbezogen sind.