Verwaltungsgerichtshof
12.11.1952
0228/52
Ein Vertrag, wonach ein Vater seinen Kindern Anteile an seinem Unternehmen schenkt und mit den Kindern zum Betrieb des Unternehmens eine Handelsgesellschaft errichtet, unterliegt sowohl der Schenkungsteuer als auch der Gesellschaftsvertragsgebühr.