Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1952

Geschäftszahl

0228/52

Rechtssatz

Ein Vertrag, wonach ein Vater seinen Kindern Anteile an seinem Unternehmen schenkt und mit den Kindern zum Betrieb des Unternehmens eine Handelsgesellschaft errichtet, unterliegt sowohl der Schenkungsteuer als auch der Gesellschaftsvertragsgebühr.