Verwaltungsgerichtshof
09.05.1952
2740/51
Die Schiedskommission beim Landesinvalidenamt hat bei der Entscheidung über den Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Kriegsopferversorgung auch die Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten zu überprüfen.
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002740.X01