Verwaltungsgerichtshof
18.06.1954
2004/51
Durch die Zusammenveranlagung erfährt die Art der Einkünfte keine Änderung. Pachtzinse, die ein Haushaltsangehöriger von einer Gesellschaft, der der Haushaltsvorstand angehört, für die Überlassung von Betriebsmitteln erhält, sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aus Gewerbebetrieb zu versteuern, wenn nicht etwa ein Scheingeschäft oder ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes vorliegt.
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E 18.6.1954, 2004/51 #1 VwSlg 968 F/1954
y6693;
yk7594;
yk8036;
yk8062