Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1952

Geschäftszahl

1952/51

Rechtssatz

Bei Paragraph 4, Absatz eins, Bäckereiarbeitergesetz handelt es sich um einen Tatbestand, bei dem das wesentliche Element eines Dauerdeliktes, nämlich seine ununterbrochene Verwirklichung, fehlt.