Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1953

Geschäftszahl

1806/51

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2060/49 E 19. Oktober 1950 VwSlg 1700 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Beschäftigungsverhältnisse jeglicher Form und Benennung, die abhängig und unselbständige Erwerbstätigkeit zum Inhalt haben, unterliegen der Sozialversicherungspflicht.