Die Übernahme einer Ausfallhaftung, die einem Geschäftsfreund den Abschluß gewinnbringender Geschäfte ermöglichen soll, stellt eine Leistung iSd § 22 Z 3 EStG 1953 dar.Die Übernahme einer Ausfallhaftung, die einem Geschäftsfreund den Abschluß gewinnbringender Geschäfte ermöglichen soll, stellt eine Leistung iSd Paragraph 22, Ziffer 3, EStG 1953 dar.