Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1953

Geschäftszahl

1336/51

Rechtssatz

Die Übernahme einer Ausfallhaftung, die einem Geschäftsfreund den Abschluß gewinnbringender Geschäfte ermöglichen soll, stellt eine Leistung iSd Paragraph 22, Ziffer 3, EStG 1953 dar.