Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1953

Geschäftszahl

1138/51

Rechtssatz

Die Entlohnung, die eine Gesellschaft einem für ihr Unternehmen bestellten öffentlichen Verwalter zufolge behördlicher Anordnung zu zahlen hat, bildet auch dann eine Betriebsausgabe, wenn der öffentliche Verwalter der Gesellschaft als Gesellschafter angehört.