Verwaltungsgerichtshof
20.11.1953
1138/51
Die Entlohnung, die eine Gesellschaft einem für ihr Unternehmen bestellten öffentlichen Verwalter zufolge behördlicher Anordnung zu zahlen hat, bildet auch dann eine Betriebsausgabe, wenn der öffentliche Verwalter der Gesellschaft als Gesellschafter angehört.