Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1951

Geschäftszahl

0807/51

Rechtssatz

Das Fehlen einer Gewerbeberechtigung als selbständiger Handelsvertreter ist für die Frage, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt ohne Bedeutung.