Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.1952

Geschäftszahl

0076/51

Rechtssatz

Die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist Entscheidung einer Rechtsfrage, und steht nicht dem ärztlichen Sachverständigen, sondern der Verwaltungsbehörde zu.