Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1953

Geschäftszahl

2665/50

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0766/51 E 24. März 1953 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einvernahme durch die Verwaltungsbehörde stellt dann keine Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, Absatz 2, VStG dar, wenn der Tatbestand nach der zu dieser Zeit geltenden gesetzlichen Regelung eine gerichtlich zu ahndende Übertretung bildete.