Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1952

Geschäftszahl

2613/50

Rechtssatz

Unter einer Anhaltung, die den Anspruch auf Anrechnung eines Zeitraumes als Pflichtbeitrag begründet, ist nur eine volle Freiheitsentziehung, nicht eine bloß mit Meldezwang verbundene Konfinierung zu verstehen.