Verwaltungsgerichtshof
12.09.1952
2481/50
Verluste an einem Vermögen, dessen Erträgnisse als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu besteuern sind, sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens nicht abzusetzen.
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E 12.9.1952, 2481/50 #1 VwSlg 620 F/1952;
y4200;