Verwaltungsgerichtshof
05.12.1952
2476/50
Die Einkünfte aus der Tätigkeit der Wettvermittler auf Rennplätzen (Vermittler zwischen Wettlustigen und den Buchmachern) sind ebenso wie die Einkünfte der selbständigen Handelsagenten und der Handelsmakler Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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E 5.12.1952, 2476/50 #2 VwSlg 681 F/1952
y6885;
yk7101