Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1950

Geschäftszahl

2060/49

Rechtssatz

Beschäftigungsverhältnisse jeglicher Form und Benennung, die abhängig und unselbständige Erwerbstätigkeit zum Inhalt haben, unterliegen der Sozialversicherungspflicht.