Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1951

Geschäftszahl

1480/49

Rechtssatz

Die Unzulänglichkeit einer Buchführung berechtigt die Behörde zwar zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, enthebt sie jedoch nicht der Pflicht, die Schätzungsgrundlagen in einem einwandfreien Verfahren zu ermitteln.

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E 9.11.1951, 1480/49 #3 VwSlg 494 F/1951

Beachte

y13219;