Verwaltungsgerichtshof
09.11.1951
1480/49
Die Unzulänglichkeit einer Buchführung berechtigt die Behörde zwar zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, enthebt sie jedoch nicht der Pflicht, die Schätzungsgrundlagen in einem einwandfreien Verfahren zu ermitteln.
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E 9.11.1951, 1480/49 #3 VwSlg 494 F/1951
y13219;