Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1951

Geschäftszahl

1480/49

Rechtssatz

Durch eine Anfechtungsentscheidung, die die Anfechtung gegen einen Steuerbescheid abweist, wird, wenn zuvor über die Anfechtung ein Einspruchsbescheid des Finanzamtes ergangen war, nicht der Einspruchsbescheid, sondern der Steuerbescheid aufrechterhalten.