Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1951

Geschäftszahl

1006/49

Rechtssatz

ISd Paragraph 5, Absatz 4, SteueranpassungsG 1934 ist auch die durch die rechtliche Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes veranlaßte einvernehmliche Rückgängigmachung dieses Rechtsgeschäftes als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen.

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E 4.5.1951, 1006/49 #2 VwSlg 404 F/1951;

Beachte

y13167;

yk13216;

yk15089;

yk15789