Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1951

Geschäftszahl

1006/49

Rechtssatz

Die Finanzbehörden haben auch zivilrechtliche Vorfragen zu beurteilen, die für die Entstehung eines Steueranspruches oder Erstattungsanspruches erheblich sind.

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E 4.5.1951, 1006/49 #1 VwSlg 404 F/1951;

Beachte

y13166;

yk13215;

yk15093;

yk16066