Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.04.1951

Geschäftszahl

0660/49

Rechtssatz

Die Zulässigkeit der gegen einen Bescheid zu ergreifenden Rechtsmittel hängt nicht davon ab, in welchem Wirkungskreis der Bescheid hätte erlassen werden sollen, sondern in welchem er tatsächlich erlassen worden ist.