Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1951

Geschäftszahl

0236/49

Rechtssatz

Bei der Entscheidung über den Anspruch auf Rentenerhöhung ist der derzeitige Gesundheitszustand mit dem zu vergleichen, der für die letzte - wenn auch negative - Feststellung des Rentenanspruches maßgebend war.