Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1949

Geschäftszahl

0191/49

Rechtssatz

Unmittelbar wirksame Zwangsmaßnahmen in Ausübung der Polizeigewalt ohne Erlassung eines formellen Bescheides können nicht mit Beschwerde vor dem VwGH angefochten werden.