Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1950

Geschäftszahl

0136/49

Rechtssatz

Die freie Beweiswürdigung der Behörde setzt voraus, daß das Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde, wobei relevante Beweisanträge nicht im Hinblick auf ein anderes vorliegendes Beweismittel abgelehnt werden dürfen.