Verwaltungsgerichtshof
10.06.1949
1861/48
Ist der maßgebende Sachverhalt durch Parteiangaben klargestellt, so bedarf es vor Erlassung des Bescheides nicht erst eines Ermittlungsverfahrens.
Besprechung in:
Ringhofer, Festschrift 100 Jahre VwGH, S 372, Anmerkung 34;