Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1949

Geschäftszahl

1861/48

Rechtssatz

Ist der maßgebende Sachverhalt durch Parteiangaben klargestellt, so bedarf es vor Erlassung des Bescheides nicht erst eines Ermittlungsverfahrens.

Beachte

Besprechung in:

Ringhofer, Festschrift 100 Jahre VwGH, S 372, Anmerkung 34;