Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.07.1950

Geschäftszahl

1499/48

Rechtssatz

Ist über die Ablehnung der Übernahme eines Beamten in einen neuen Personalstand kein besonderer Bescheid ergangen, so kann sie zugleich mit dem Bescheid über die Ruhestandsversetzung nach Paragraph 8, Absatz 2, des B-ÜG bekämpft werden.