Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.07.1950

Geschäftszahl

1499/48

Rechtssatz

Ein Beamter, der am 13.3.1938 und bei Beseitigung der nationalsoz. Gewaltschaft in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gestanden ist, hat im Verfahren über das Begehren um Übernahme in einen neuen Personalstand Parteistellung.