Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.10.1948

Geschäftszahl

1149/48

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0385/46 B 23. Jänner 1947 RS 1

Stammrechtssatz

Dienstanweisungen einer Oberbehörde an eine Unterbehörde sind keine Bescheide und können daher nicht mit Beschwerde vor dem VwGH angefochten werden.