Verwaltungsgerichtshof
27.05.1949
1055/48
Wenn der angefochtene Bescheid auch im Falle seiner Rechtswidrgkeit den Bfr in seinen Rechten nicht verletzen kann, ist die Beschwerde zurückzuweisen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1100/48 B 27. Mai 1949