Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1949

Geschäftszahl

1055/48

Rechtssatz

Wenn der angefochtene Bescheid auch im Falle seiner Rechtswidrgkeit den Bfr in seinen Rechten nicht verletzen kann, ist die Beschwerde zurückzuweisen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

1100/48 B 27. Mai 1949