Verwaltungsgerichtshof
20.11.1951
0912/48
Artikel römisch acht, Absatz eins, lita EGVG betrifft nicht eine Angelegenheit der allgemeinen Sach(Verwaltungs)polizei, sondern der staatlichen Sicherheitspolizei, für die in zweiter Instanz die Sicherheitsdirektion zuständig ist.