Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1948

Geschäftszahl

0644/48

Rechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Gesetzwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften nach Paragraph 42, Absatz 2,, c 3 VwGG (StGBl 208 aus 1945,) begeht, so hat er durch ein konkretes tatsächliches Vorbringen zu bekräftigen u. aufzuzeigen, zu welchem anderen Ergebnis die Behörde bei Einhaltung der Verfahrensvorschrfiten hätte kommen können.