Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.01.1950

Geschäftszahl

0171/48

Rechtssatz

Der Rechtszug gegen ein von der Polizeidirektion Wien in Handhabung der Ausländerpolizeiverordnung verfügtes Aufenthaltsverbot geht an den Sicherheitsdirektor in Wien.