Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1948

Geschäftszahl

0137/48

Rechtssatz

Bei Zutreffen der Voraussetzungen des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Beschwerdeführer Anspruch auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung seiner Verwaltungsgerichtshofbeschwerde.