Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1950

Geschäftszahl

1339/47

Rechtssatz

Die Unterlassung der Vernehmung von Zeugen, die der Abgabenpflichtige über "negative Tatsachen" geführt hat, bildet keinen Verfahrensmangel.

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E 17.5.1950, 1339/47 #4 VwSlg 227 F/1950

Beachte

y15095;