Verwaltungsgerichtshof
24.03.1949
1240/47
Kann ein Bescheid in die Rechte des Beschwerdeführers nicht eingreifen, so fehlt dem Beschwerdeführer die Beschwerdeberechtigung.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1241/47 B 24. März 1949