Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1948

Geschäftszahl

1029/47

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1950/05/11 0770/48 1

Stammrechtssatz

Die gesetzmäßige Ausübung behördlichen freien Ermessens setzt voraus, daß der Sachverhalt ordnungsgemäß und hinreichend vollständig ermittelt worden ist.

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E 11.5.1950, 770/48 #1 VwSlg 1429 A/1950

Beachte

y25718;