Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1948

Geschäftszahl

0926/47

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0340/47 E 3. November 1947 RS 1

Stammrechtssatz

Der Inhalt eines schriftlichen Bescheides kann nur danach bestimmt werden, was der Partei tatsächlich zugefertigt wurde und nicht nach dem richtigen, aber nicht hinausgegangenen Erledigungsentwurf.