Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1950

Geschäftszahl

0089/47

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat das durchgeführte Ermittlungsverfahren darauf zu überprüfen, ob die Beweisführung der Behörde mit den Denkgesetzen im Einklang steht.