Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1947

Geschäftszahl

0602/46

Rechtssatz

Gesetzwidrigkeit des Inhaltes eines Bescheides iSd Paragraph 42, Absatz 2, Litera a, VwGG liegt nur vor, wenn die Behörde das Gesetz falsch auslegt, das sie auf den von ihr angenommenen Sachverhalt zur Anwendung bringt, nicht aber, wenn der von ihr angenommene Sachverhalt zur Wirklichkeit im Widerspruch steht.