Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1948

Geschäftszahl

0211/46

Rechtssatz

Die Begründung des Bescheides hat die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und die daraus abgeleiteten tatsächlichen Annahmen der Behörde erkennen zu lassen.