Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1934

Geschäftszahl

1392/33

Rechtssatz

Zur wirklichen Ausübung kann eine Handlung nur dann führen, wenn sie an sich geeignet ist, die Vollendung des strafbaren Tatbestandes zu bewirken.

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E 20.1.1934, 1392/33 #1

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BEA: Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 987

Beachte

Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 987

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