Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2024

Geschäftszahl

G1480/2023

Leitsatz

Einstellung des Verfahrens

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Begründung

Begründung

Mit Schriftsatz vom 23. Jänner 2024 zog das antragstellende Verwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.

Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:2024:G1480.2023