Verfassungsgerichtshof
13.06.2023
E2195/2022 ua
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Asylstatus an eine Familie von Staatsangehörigen Afghanistans; mangelnde Auseinandersetzung mit der Situation der minderjährigen Beschwerdeführerin betreffend die Bildungsmöglichkeiten sowie mit den Länderberichten
Das BVwG setzt sich nicht mit den Bildungsmöglichkeiten der minderjährigen und schulpflichtigen Beschwerdeführerin auseinander. Das BVwG lässt sowohl einschlägige Länderberichte außer Acht, denen zu entnehmen ist, dass den Mädchen der Zugang zu Bildung verwehrt sein kann, als auch die zu dieser asylrelevanten Frage ergangene Rsp des VfGH.
ECLI:AT:VFGH:2023:E2195.2022