Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2023

Geschäftszahl

G181/2023

Leitsatz

Zurückweisung eines selbst verfassten Individualantrags wegen nicht behobenen Mangels

Rechtssatz

Keine Einbringung des Antrags auf Aufhebung nicht näher bezeichneter Bestimmungen des FührerscheinG durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:2023:G181.2023